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Thüringer FG  v. - II 410/05

Gesetze: FGO § 40 Abs. 2

Keine Beschwer durch Nullbescheid

Leitsatz

1. Die Klage gegen einen Einkommensteuerbescheid wird mangels Beschwer unzulässig, wenn die Steuer während des Klageverfahrens durch einen Änderungsbescheid auf Null festgesetzt wird.

2. Dieser Gerichtsbescheid gilt nach Antrag auf mündliche Verhandlung als nicht ergangen (vgl. ).

Fundstelle(n):
DAAAC-38103

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