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Umsatzsteuer; Überprüfung des Vorsteuerabzugs aus Baumaßnahmen und Überwachung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse
Überarbeitung der /
Der Inhalt der Bezugsverfügung wurde wie folgt überarbeitet. Änderungen sind kursiv eingearbeitet. Die OFD bittet, die Änderungen mit den Bediensteten der Veranlagungsstellen und den Umsatzsteuer-Voranmeldestellen sowie den Umsatzsteuer-Sonderprüfern zu besprechen:
Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in den vergangenen Jahren wiederholt festgestellt, dass die Überprüfung des Vorsteuerabzugs aus Baumaßnahmen und die Überwachung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse wahrend des Berichtigungszeitraums nach § 15a UStG nur unzureichend und teilweise fehlerhaft vorgenommen wird (vgl. Tz. 3 dieser Verfügung). Die Feststellungen des BFH nimmt die OFD zum Anlass, auf Folgendes hinzuweisen:
1. Rechtslage bei der Zuordnung und Aufteilung von Vorsteuern aus Baumaßnahmen
1.1 Regelungen im Umsatzsteuergesetz und in den Umsatzsteuerrichtlinien
Ein Bauherr, der im Rahmen seines Unternehmens ein Gebäude errichtet oder nachträgliche Herstellungsarbeiten an einem Gebäude vornimmt, kann die Umsatzsteuer, die andere Unternehmer für ausgeführte Lieferungen oder sonstige Leistungen in ordnungsgemäßen Rechnungen gesondert ausgewiesen haben, unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 UStG als Vorsteuer abziehen (§ 15 Abs. 1 UStG).
Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist jedoc...