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BFH Beschluss v. - VII B 316/05

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1FGO § 118 Abs. 2VO Nr. 3950/92 Art.1VO Nr. 3950/92 Art. 9 Buchst. c

Milchgarantiemengenabgabe: Pächter von Kühen als Milcherzeuger

Leitsatz

1. Der Pächter von der Milcherzeugung dienenden Produktionsmitteln ist Milcherzeuger, wenn er die gepachteten Produktionsmittel selbständig bewirtschaftet. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, ist eine im Wesentlichen dem Tatrichter vorbehaltene Würdigung der im Einzelfall festgestellten Tatsachen.

2. Bei kurzen Pachtzeiten kann die Annahme einer selbständigen Bewirtschaftung mit Erfahrungssätzen unvereinbar sein.

Fundstelle(n):
BB 2007 S. 539 Nr. 10
BFH/NV 2007 S. 843 Nr. 4
DStRE 2007 S. 721 Nr. 11
DStZ 2007 S. 195 Nr. 7
StB 2007 S. 124 Nr. 4
TAAAC-38222

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