Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kürzung des Vorwegabzugs bei zusammenveranlagten Ehegatten
Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 32/2004 vom
Diese Kurzinformation wurde am und am aktualisiert (siehe unten)
1. Änderung der Rechtsprechung
Mit seinen (zusammenveranlagte Ehegatten) und (Steuerpflichtiger mit mehreren Arbeitsverhältnissen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit) hat der BFH entschieden, dass bei der Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG) nur die Einnahmen aus solchen Beschäftigungsverhältnissen in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind, in deren Zusammenhang der Arbeitgeber Zukunftssicherungsleistungen i.S.d. § 3 Nr. 62 EStG erbracht hat oder bei denen der Steuerpflichtige zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG gehört.
Die Regelungen in R 106 Satz 2 und R 106 Satz 3 EStR sind mit dieser Rechtsprechung nicht vereinbar. Gem. ist der Grundsatz des Urteils entgegen der Regelung in R 106 Satz 3 EStR in allen offenen Fällen anzuwenden.
Die Einkommensteuer-Programme werden zurzeit überarbeitet. Den Aufgriff betroffener Fälle bitte ich soweit möglich bis zum Abschluss der maschinellen Umsetzung der neuen Rechtsgrundsätze im Fachprogramm ESt (Programmfreigabe voraussichtlich zum ) zurückzustellen.
Ergänzend weist die OFD darauf hin, dass der Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich der beschränkten Abzi...BStBl 2003 I S. 338