Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Eigenkapitalersetzende Darlehen und Finanzplandarlehen
Seit dem , BStBl 2005 II S. 598, wurde von Kommanditisten einer GmbH & Co. KG wiederholt die Gewährung eines eigenkapitalersetzenden Darlehens oder Finanzplandarlehens an die KG dargelegt und unter Bezugnahme auf diese höchstrichterliche Entscheidung die Erhöhung des jeweiligen Kapitalkontos im Umfang des Darlehens geltend gemacht. Dieser Auffassung kann nicht gefolgt werden. Etwas anderes gilt nur bei einer mit dem Urteilsfall vergleichbaren Sachlage. Dies wird sich auf Ausnahmefälle beschränken. Im Einzelnen ist in derartigen Fällen von folgenden Grundsätzen auszugehen.
1. Eigenkapitalersetzende Darlehen und Finanzplandarlehen sind Fremdkapital
Gewährt ein Gesellschafter einer GmbH & Co KG, bei der keine natürliche Person Komplementär ist, der Gesellschaft zu einem Zeitpunkt ein Darlehen, in dem ihr die Gesellschafter als ordentliche Kaufleute Eigenkapital zugeführt hätten, so stellt dieses Darlehen ein sog. eigenkapitalersetzendes Darlehen i. S. des § 172a HGB dar. Zu beachten ist, dass dieses Darlehen trotz dem eigenkapitalersetzenden Charakter handelsrechtlich Fremdkapital bleibt und dementsprechend in der Handelsbilanz auszuweisen...BStBl 2000 II S. 347