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BVerwG Beschluss v. - 1 C 29.03

Gesetze: RVG § 30; RVG § 33; RVG § 60 Abs. 1; AsylVfG 1992 § 83b Abs. 2

Leitsatz

Der Gegenstandswert nach § 30 RVG beträgt für die Klage auf Anerkennung als Flüchtling nach § 60 Abs. 1 AufenthG seit dem 3 000 €.

Fundstelle(n):
OAAAC-38335

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