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BGH Beschluss v. - IX ZB 271/04

Gesetze: InsO § 6; InsO § 21; InsO § 22

Leitsatz

a) Das Insolvenzgericht kann den vorläufigen Insolvenzverwalter ermächtigen, in Bezug auf Betriebsgrundstücke des Schuldners Betretungsverbote auszusprechen.

b) Ist eine Gesellschaft Schuldnerin, kann das Insolvenzgericht den vorläufigen Insolvenzverwalter nicht ermächtigen, in die organschaftliche Stellung der Vertreter einzugreifen.

c) Zur Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags gegen Sicherungsmaßnahmen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Fundstelle(n):
DB 2007 S. 738 Nr. 13
DStR 2007 S. 1261 Nr. 29
NJW-RR 2007 S. 624 Nr. 9
WM 2007 S. 456 Nr. 10
ZIP 2007 S. 438 Nr. 9
UAAAC-38359

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