Feststellung des Einheitswerts für ein Mietwohngrundstück im Beitrittsgebiet
Leitsatz
Die Feststellung des Einheitswerts für ein
Mietwohngrundstück im Beitrittsgebiet ist grundsätzlich immer dann
erforderlich i. S. des § 132 Abs. 2 Satz 2 BewG,
wenn ein für die Festsetzung einer anderen Steuer zuständiges
Finanzamt um die Feststellung des Einheitswerts nachsucht (hier: zur Berechnung
des Kürzungsbetrags nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG).
Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn die Anforderung der
Einheitswertfeststellung "völlig aus der Luft gegriffen und damit
willkürlich" ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2007 S. 652 Nr. 4 DStRE 2007 S. 699 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2007 S. 4 GAAAC-38796