Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Grundstückshandelsgesellschaft nicht steuerbegünstigt nach §§ 16, 34 EStG
Leitsatz
Der Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an einer
Personengesellschaft, zu deren Betriebsvermögen (einschließlich
Sonderbetriebsvermögen) im Zeitpunkt der Veräußerung
Grundstücke gehören, die dem Umlaufvermögen des von der
Gesellschaft betriebenen Unternehmens zuzurechnen sind, ist dem - nicht
nach §§ 16, 34 EStG begünstigten - laufenden Gewinn zuzuordnen. Das gilt jedenfalls dann, wenn das
Betriebsvermögen der Gesellschaft ausschließlich oder nahezu
ausschließlich aus solchen Grundstücken besteht. Der Grundbesitz
einer gewerblich geprägten Personengesellschaft gehört nur bei
Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels zu deren
Umlaufvermögen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2007 S. 692 Nr. 4 EStB 2007 S. 133 Nr. 4 KÖSDI 2007 S. 15424 Nr. 2 KÖSDI 2007 S. 15424 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2007 S. 9 BAAAC-38805