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BFH Urteil v. - IV R 35/05

Gesetze: EStG § 16; EStG § 34; EStG § 15

Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Grundstückshandelsgesellschaft nicht steuerbegünstigt nach §§ 16, 34 EStG

Leitsatz

Der Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an einer Personengesellschaft, zu deren Betriebsvermögen (einschließlich Sonderbetriebsvermögen) im Zeitpunkt der Veräußerung Grundstücke gehören, die dem Umlaufvermögen des von der Gesellschaft betriebenen Unternehmens zuzurechnen sind, ist dem - nicht nach §§ 16, 34 EStG begünstigten - laufenden Gewinn zuzuordnen. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Betriebsvermögen der Gesellschaft ausschließlich oder nahezu ausschließlich aus solchen Grundstücken besteht. Der Grundbesitz einer gewerblich geprägten Personengesellschaft gehört nur bei Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels zu deren Umlaufvermögen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 692 Nr. 4
EStB 2007 S. 133 Nr. 4
KÖSDI 2007 S. 15424 Nr. 2
KÖSDI 2007 S. 15424 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2007 S. 9
BAAAC-38805

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