Euro-Kompakt-Rente und Euro-Berlin-Darlehen mit Leibrente
Leitsatz
Im Rahmen der Prüfung der Absicht, Einkünfte aus einer
Leibrente gegen Einmalbeitrag zu erzielen, sind in die Überschussprognose
auch diejenigen steuerpflichtigen Einnahmen aus der Leibrente einzubeziehen,
die voraussichtlich nach dem Tod des Versicherungsnehmers dem weiteren
Rentenberechtigten zufließen werden. Beruht dessen Rente auf einem
eigenständigen, zunächst aufschiebend bedingten Recht, ist dabei
insoweit der sich nach Maßgabe des Beginns dieser Rente ergebende
niedrigere Ertragsanteil anzusetzen. Übersteigt bei einer
planmäßigen laufenden Tilgung eines Berlin-Darlehens mit dieser der
Refinanzierungskredit den Restsaldo des Darlehens, stehen die Kreditzinsen
insoweit grundsätzlich nicht mehr in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der
Erwirtschaftung der Guthabenzinsen und sind damit nicht mehr insgesamt durch
diese Einnahmeerzielung veranlasst.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2007 S. 668 Nr. 4 EStB 2007 S. 133 Nr. 4 FR 2007 S. 357 Nr. 7 KÖSDI 2007 S. 15419 Nr. 2 KÖSDI 2007 S. 15421 Nr. 2 KÖSDI 2007 S. 15422 Nr. 2 KÖSDI 2007 S. 15422 Nr. 2 KÖSDI 2007 S. 15422 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2007 S. 7 UAAAC-38816