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BSG Urteil v. - B 1 KR 12/06 R

Gesetze: SGB V § 2 Abs 1 S 3; SGB V § 12 Abs 1; SGB V F: § 13 Abs 3 S 1 Alt 2; SGB V § 27 Abs 1 S 2 Nr 3; SGB V § 31 Abs 1; AMG J: 1976 § 21 Abs 1 S 1; AMG J: 1976 § 73 Abs 3; GG Art 2 Abs 1; GG Art 2 Abs 2; EGV 726/2004 Art 3 Abs 1; EGV 726/2004 Art 3 Abs 2

Leitsatz

1. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf eine verfassungskonforme Leistungserweiterung nur wegen solcher Krankheiten, die in absehbarer Zeit zum Verlust des Lebens oder eines wichtigen Organs führen.

2. Die an eine solche Krankheit zu stellenden Anforderungen gehen über das Ausmaß hinaus, welches für die zulassungsüberschreitende Anwendung eines zugelassenen Fertigarzneimittels erforderlich ist.

Fundstelle(n):
RAAAC-38869

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