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BGH Beschluss v. - IX ZB 1/04

Gesetze: InsO § 64 Abs. 3

Leitsatz

Wer eine Forderung zur Tabelle angemeldet hat, ist grundsätzlich berechtigt, sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des (vorläufigen) Insolvenzverwalters einzulegen.

Fundstelle(n):
WM 2007 S. 551 Nr. 12
ZIP 2007 S. 647 Nr. 13
QAAAC-38891

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