Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorliegen des
Veräußerungsersatztatbestandes nach § 17
Abs. 4 EStG bei Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto
gem. § 27 KStG;
Zuordnung von Leistungen aus dem
steuerlichen Einlagekonto gem. § 27 KStG bei gestaffelten
Anteilserwerben
Leistungen eines Gesellschafters in das Vermögen einer Körperschaft, welche nicht zu den gesellschaftsrechtlichen Einlagen in das Nennkapital gehören (insbesondere verdeckte Einlagen der Gesellschafter), sind mit Geltung des Halbeinkünfteverfahrens dem steuerlichen Einlagekonto gem. § 27 KStG zuzuordnen. Derartige Einlagen erhöhen grundsätzlich im gleichen Umfang die Anschaffungskosten der Beteiligung des leistenden Gesellschafters.
Leistungen an die Gesellschafter unter Verwendung des steuerlichen Einlagekontos gehören nicht zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 bzw. Nr. 2 S. 1, 2. HS EStG). Dies gilt unabhängig davon, ob eine Leistung an einen auch i. S. d. § 17 EStG beteiligten Gesellschafter vorgenommen wird.
Dagegen mindern die Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto stets die Anschaffungskosten der Beteiligung. Der Umfang der Minderung ist nach der Höhe der jeweiligen Verwendung zu bemessen. Bei einer späteren Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG sind entsprechend geminderte Anschaffungskosten zu Grunde zu legen.
Soweit die Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto die Anschaffungskosten übersteigen, ist diese Vermögensmehrung i...BStBl 1999 II S. 698