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Absenkung des Sparer-Freibetrages durch
das Steueränderungsgesetz 2007;
Vermögensverlagerung
von den Eltern auf die minderjährigen Kinder
Durch das Steueränderungsgesetz 2007 vom (BStBl. 2006 I S. 432) ist der Sparer-Freibetrag nach § 20 Abs. 4 EStG von 1.370 EUR bzw. 2.740 EUR (bei Zusammenveranlagung) mit Wirkung vom auf 750 EUR bzw. 1.500 EUR (bei Zusammenveranlagung) abgesenkt worden. Unter Berücksichtigung des (unveränderten) Werbungskosten-Pauschbetrages für die Einkünfte aus Kapitalvermögen können deshalb ab dem nur noch höchstens 801 EUR bzw. 1.602 EUR (bei Zusammenveranlagung) vom Kapitalertragsteuerabzug/Zinsabschlag freigestellt werden.
Vor diesem Hintergrund ist es möglich, dass – in der Regel – Eltern, bei denen das Freistellungsvolumen bereits ausgeschöpft ist, Vermögensverlagerungen auf ihre minderjährigen Kinder vornehmen. Anhaltspunkte für das Vorliegen derartiger Sachverhalte können insbesondere die Minderung des die Kapitalerträge erzielenden Vermögens bei den Eltern im Vergleich zum Vorjahr und die Beantragung einer NV-Bescheinigung nach § 44a Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 2 EStG für die minderjährigen Kinder sein.
Einnahmen aus Kapitalvermögen bezieht, wer Kapitalvermögen gegen Entgelt zur Nutzung überlässt. Entscheidend ist das Rechtsverhältnis, auf de...