Klage auf Bekanntgabe des Inhalts einer anonymen Anzeige
Leitsatz
Die Finanzbehörde hat über einen Antrag auf namentliche
Benennung der Informationsperson unter den Voraussetzungen des § 30
Abs. 4 und 5 AO im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens zu
entscheiden und dabei zwischen dem durch § 30 Abs. 2 Nr. 1
AO geschützten Interesse des Informanten an der Wahrung des
Steuergeheimnisses und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des
Steuerpflichtigen abzuwägen. Was hiernach für die Offenbarung des
Namens des Anzeigeerstatters gilt, muss in entsprechender Weise auch für
die wortgetreue Offenbarung des Inhalts der Anzeige gelten.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 18/2007 S. 1517 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2007 S. 3 WAAAC-39300