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BGH Beschluss v. - VIII ZB 75/06

Gesetze: ZPO § 233 A; ZPO § 522 Abs. 1

Leitsatz

Über einen Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung einer Frist zur Begründung eines Rechtsmittels ist erst und nur dann zu entscheiden, wenn nicht festgestellt werden kann, dass die Frist gewahrt ist.

Fundstelle(n):
NJW 2007 S. 1457 Nr. 20
QAAAC-39409

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