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FG München Urteil v. - 1 K 4023/05 EFG 2007 S. 684 Nr. 9

Gesetze: EStG § 26

Keine Zusammenveranlagung der Lebenspartner

Leitsatz

Die Zusammenveranlagung ist nach dem EStG der bürgerlichen Ehe vorbehalten und steht den Lebenspartnern nicht offen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2007 S. 1382 Nr. 25
EFG 2007 S. 684 Nr. 9
PAAAC-39791

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