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BGH Urteil v. - IX ZR 215/05

Gesetze: RVG § 2 Abs. 2; RVG VV Nr. 3104

Leitsatz

Hat der Anwalt bereits einen unbedingten Klageauftrag erhalten, kann eine Terminsgebühr auch dann entstehen, wenn der Rechtsstreit oder das Verfahren noch nicht anhängig ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW-RR 2007 S. 720 Nr. 10
QAAAC-40079

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