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FG Münster  v. - 8 K 4463/02 E

Gesetze: BGB § 611, EStG § 19 Abs. 1

Ermittlung der Einkünfte

Arbeitslohn

Leitsatz

Auch von Dritten kann der Arbeitnehmer Arbeitslohn beziehen, wenn zwischen dem Arbeitsvertrag und einem Darlehensvertrag ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang besteht.

Fundstelle(n):
DAAAC-40280

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