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BFH Urteil v. - VI R 59/02

Gesetze: FGO § 96 Abs. 2; FGO § 119 Nr. 3; AO § 110; AO § 173

Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör; keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Irrtum über materielles Recht; grobes Verschulden bei unvollständiger Steuererklärung infolge Rechtsirrtums

Fundstelle(n):
YAAAC-40354

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