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BFH Urteil v. - VI R 74/05

Gesetze: EStG § 35a

Renovierung eines Bades ist keine haushaltsnahe Dienstleistung

Leitsatz

Die Renovierung eines Bads ist keine haushaltsnahe Dienstleistung. Als Handwerkerleistung führt sie bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2005 nicht zu einer Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG.

Fundstelle(n):
EStB 2007 S. 170 Nr. 5
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2007 S. 14
StBW 2007 S. 3 Nr. 9
CAAAC-40357

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