Aufwendungen für Erwerb einer durch Grundpfandrecht gesicherten Forderung einer Bank gegen Grundstückveräußerer als Gegenleistung für Grundstückserwerb
Leitsatz
Kauft der Erwerber eines Grundstücks die Forderung einer
Bank gegen den Grundstücksveräußerer und wird das zur Sicherung
der Forderung an dem Grundstück bestellte Grundpfandrecht an ihn
abgetreten oder gelöscht, stellt der Forderungskaufpreis eine
(zusätzliche) Gegenleistung i. S. des § 9 Abs. 1
Nr. 1 GrEStG für den Grundstückserwerb dar, wenn der Kauf der
Forderung einer schuldbefreienden Übernahme der Verbindlichkeit des
Grundstücksveräußerers gleichsteht.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2007 S. 1183 Nr. 6 HFR 2007 S. 677 Nr. 7 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2007 S. 15 WPg 2007 S. 235 Nr. 6 BAAAC-40969