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BFH Urteil v. - II R 22/05

Gesetze: GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1

Aufwendungen für Erwerb einer durch Grundpfandrecht gesicherten Forderung einer Bank gegen Grundstückveräußerer als Gegenleistung für Grundstückserwerb

Leitsatz

Kauft der Erwerber eines Grundstücks die Forderung einer Bank gegen den Grundstücksveräußerer und wird das zur Sicherung der Forderung an dem Grundstück bestellte Grundpfandrecht an ihn abgetreten oder gelöscht, stellt der Forderungskaufpreis eine (zusätzliche) Gegenleistung i. S. des § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG für den Grundstückserwerb dar, wenn der Kauf der Forderung einer schuldbefreienden Übernahme der Verbindlichkeit des Grundstücksveräußerers gleichsteht.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 1183 Nr. 6
HFR 2007 S. 677 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2007 S. 15
WPg 2007 S. 235 Nr. 6
BAAAC-40969

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