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BGH Urteil v. - I ZR 257/03

Gesetze: BGB § 249 Abs. 1 Hd; ZPO § 256 Abs. 1

Leitsatz

Ein Schadensersatzanspruch auf Befreiung von einer Verbindlichkeit setzt voraus, dass der Anspruchsteller tatsächlich mit dieser Verbindlichkeit beschwert ist. Solange der Anspruchsteller die Forderung, von der er Befreiung verlangt, selbst mit einem Rechtsbehelf bekämpft, hat er kein berechtigtes Interesse daran, von seinem Schuldner bereits Zahlung zu verlangen. In einem solchen Fall ist grundsätzlich die Klage auf Feststellung der Ersatzpflicht der richtige Weg.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2007 S. 1809 Nr. 25
LAAAC-41096

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