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FG München Urteil v. - 1 K 1364/06

Gesetze: EStG § 33a Abs. 1, AO § 173 Abs. 1 Nr. 2

Neue Tatsache: Unterlassener Eintrag auf Formular ist grobes Verschulden

Leitsatz

Grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden einer neuen Tatsache trägt der Steuerpflichtige, der eine ausdrücklich gestellte Frage auf dem ESt-Erklärungsformular nicht beantwortet (hier: Unterhalt an bedürftige Personen).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
MAAAC-41424

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