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FG München Urteil v. - 1 K 1623/06

Gesetze: EStG § 33a Abs. 1, FGO § 79b Abs. 3

Nachweis von Unterhaltsaufwendungen ins Ausland

keine Terminsverlegung nach Fristablauf in Aufklärungsanordnung

Leitsatz

Die von der Verwaltung aufgestellten Beweisgrundsätze für Unterhaltszahlungen ins Ausland sind auch von den Gerichten anzuwenden.

Nach Ablauf einer gesetzten Ausschlussfrist zur Vorlage von Nachweisen kommt eine Terminsverlegung nicht mehr in Betracht, weil sie die Erledigung des Rechtsstreits verzögern würde.

Tatbestand

Fundstelle(n):
WAAAC-41425

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