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FG Köln Beschluss v. - 10 Ko 275/07 EFG 2007 S. 793 Nr. 10

Gesetze: GKG § 53 Abs. 3, FGO § 69 Abs. 3, GKG § 52 Abs. 1

Verfahren

Gebühren; Streitwert

Leitsatz

In die Streitwertberechnung sind Steuerabzugsbeträge, die ihrer Höhe nach von der Steuerschuld abhängig sind, nicht einzubeziehen. Für den Streitwert ist der Steuerbetrag maßgebend, um den unmittelbar gestritten wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 793 Nr. 10
NAAAC-41454

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