Aufrechnung gegen Lohnsteuererstattungsansprüche in Wohlverhaltensphase
Leitsatz
Steuererstattungsansprüche gehören nicht zu den an den Treuhänder abgetretenen Forderungen des Schuldners auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge. Die Aufrechnung gegen sie mit Ansprüchen eines Insolvenzgläubigers ist nicht nach § 294 Abs. 3 InsO ausgeschlossen. Der InsO ist auch sonst keine die Aufrechnungsbefugnis von Insolvenzgläubigern in der Wohlverhaltensperiode allgemein ausschließende Bestimmung zu entnehmen. Ein Aufrechnungsverbot kann insbesondere nicht aus dem Zwangsvollstreckungsverbot des § 294 Abs. 1 InsO hergeleitet werden. Eine willkürliche Privilegierung dessen, der sich vor anderen Gläubigern durch Aufrechnung befriedigen kann, liegt darin nicht, weil ein solcher Gläubiger - anders als es bei einer Zwangsvollstreckung in das Vermögen des insolventen Schuldners der Fall wäre - Befriedigung nur gegen Aufgabe seiner eigenen Forderung gegen diesen erlangt.
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Fundstelle(n): HFR 2007 S. 631 Nr. 7 NWB-Eilnachricht Nr. 31/2007 S. 5 AAAAC-41522