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BFH Beschluss v. - VIII B 105/06

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 11, EStG § 9, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, HGB § 232, HGB § 236

Abzug von Refinanzierungszinsen für eine stille Beteiligung als nachträgliche Werbungskosten; Voraussetzungen des Verlustabzugs eines stillen Gesellschafters; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei bereits entschiedener Rechtsfrage

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 1118 Nr. 6
KAAAC-41523

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