Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - IX ZB 120/05

Gesetze: InsO § 290 Abs. 1 Nr. 6

Leitsatz

Im Restschuldbefreiungsverfahren kann jeder Gläubiger, der Forderungen angemeldet hat, einen auf § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO gestützten Versagungsantrag stellen.

Fundstelle(n):
WM 2007 S. 839 Nr. 18
BAAAC-41672

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank