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BGH Beschluss v. - XI ZB 38/05

Gesetze: RVG § 2; RVG VV Nr. 3202; RVG VV Nr. 3104; RVG VV Vorbem. 3 Abs. 3

Leitsatz

Für die Entstehung einer Terminsgebühr gemäß Nr. 3202 i.V. mit Vorbemerkung 3 Abs. 3 des Vergütungsverzeichnisses reicht es aus, wenn bestimmte Rahmenbedingungen für eine mögliche Einigung in mehreren Parallelverfahren abgeklärt und/oder unterschiedliche Vorstellungen der Prozessparteien über die Erledigung der Parallelfälle unter Einschluss des streitigen Verfahrens ausgetauscht werden.

Fundstelle(n):
NJW 2007 S. 2858 Nr. 39
WM 2007 S. 1146 Nr. 24
YAAAC-41686

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