Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - XI ZR 56/06

Gesetze: BGB § 214 Abs. 1; BGB § 488 Abs. 1; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 531 Abs. 2

Leitsatz

a) Im Revisionsverfahren ist nicht zu überprüfen, ob das Berufungsgericht bei der Zulassung der erstmals in zweiter Instanz erhobenen Verjährungseinrede die Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO beachtet hat.

b) Ein Kreditinstitut, das den Erwerb einer Eigentumswohnung finanziert hat, kann vom Erwerber und Darlehensnehmer, der die Rückabwicklung des nach dem Rechtsberatungsgesetz unwirksamen Darlehensvertrages begehrt, nicht die Übereignung der Eigentumswohnung verlangen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DNotZ 2007 S. 743 Nr. 10
DNotZ 2007 S. 743 Nr. 10
NJW 2007 S. 3127 Nr. 43
WM 2007 S. 731 Nr. 16
ZIP 2007 S. 718 Nr. 15
XAAAC-41695

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank