Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für Nachzahlungszinsen durch Aufhebung des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG; verfassungsrechtliche Zulässigkeit rückwirkender Normen
Leitsatz
Die allgemeine Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 1 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002, mit der u. a. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG a. F. mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 1999 aufgehoben wird, verstößt insoweit nicht gegen das aus dem Rechtsstaatprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitende grundsätzliche Verbot der echten Rückwirkung bzw. der unzulässigen Rückbeziehung von Rechtsfolgen, als danach Nachzahlungszinsen i. S. von § 233a AO, die nach Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 am gezahlt worden sind, nicht mehr als Sonderausgaben abgezogen werden können.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2007 S. 1101 Nr. 6 NWB-Eilnachricht Nr. 21/2007 S. 1753 NWB-Eilnachricht Nr. 31/2007 S. 9 TAAAC-42103