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BFH Beschluss v. - VIII B 26/06

Gesetze: EStG § 17; EStG § 22 Nr. 3

Der den Verkehrswert übersteigende Teil des Preises für einen GmbH-Anteil nicht gemäß § 22 Nr. 3 EStG steuerbar; keine Abspaltung eines Teils des für den Gesellschaftsanteil vereinbarten Kaufpreis ohne bindende Vereinbarung

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 1113 Nr. 6
TAAAC-42129

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