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Zurückweisung der Anträge auf Aufhebung/Änderung der Festsetzung des Grundsteuermessbescheids wegen Verfassungswidrigkeit des Grundsteuergesetzes
Aufgrund
des § 172 Abs. 3 der Abgabenordnung in Verbindung mit Artikel 97 § 18a Abs. 12 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung sowie
des Beschlusses der 2. Kammer des Ersten Senats des zur Frage, ob grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Erhebung der Grundsteuer bestehen,
des Beschlusses der 2. Kammer des Ersten Senats des zur Frage, ob die Grundsteuererhebung auf ein selbst benutztes Hausgrundstück verfassungsgemäß ist,
des Beschlusses der 2. Kammer des Ersten Senats des zur Frage, ob Verfassungsrecht der Erfassung des persönlichen Gebrauchsvermögens bei der Grundsteuer entgegensteht, sowie
des (Bundessteuerblatt 2006 II Seite 767) zur Frage, ob der Gesetzgeber von Verfassungs wegen gehalten ist, das selbstgenutzte Einfamilienhaus von der Grundsteuer auszunehmen,
ergeht folgende Allgemeinverfügung:
Am anhängige, außerhalb eines Einspruchs- oder Klageverfahrens gestellte und zulässige Anträge auf Aufhebung oder Änderung der Festsetzung eines Grundsteuermessbetrags oder der Feststellung eines...