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BFH Beschluss v. - II B 94/06

Gesetze: FGO § 71 Abs. 2

§ 71 Abs. 2 FGO verpflichtet die beteiligten Finanzbehörden die Akten vorzulegen

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

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Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 1169 Nr. 6
DAAAC-42626

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