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Bundesministerium der Finanzen - IV C 3 - InvZ 1280/07/0001 BStBl I 2007 S. 458 Nr. 8

Betriebliche Investitionszulage für digitale Druckvorlagen nach § 2 Investitionszulagengesetz (InvZulG);

Sitzung mit den für die Einkommensteuer zuständigen Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder vom 14. und (ESt II/07, TOP 10)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die investitionszulagenrechtliche Beurteilung von digitalen Druckvorlagen Folgendes:

I. Erstellung von Druckvorlagen in der Druckindustrie

1. Darstellung der Techniken
1.1. Computer to Film (CtF) Technik

1 Die Bild- und Textverarbeitung erfolgt am PC. Anhand der Daten werden in einem Filmbelichter Trägerfilme hergestellt. Diese sind die Grundlage für die Herstellung von Druckplatten. Die CtF-Technik hat vereinfacht dargestellt folgenden Ablauf:

Text- und Bilderfassung
Text- und Bildbearbeitung
Datentransfer
Korrekturphase: Textausdruck, Blaupause
Freigabe
Filmherstellung: Belichtung und Entwicklung
Filmkontrolle

Montieren von einzelnen Filmen zu einer Montage mittels Trägerfilm
Montagefilm = Trägerfilm
Belichtung der Druckplatte
Entwicklung der Druckplatte
Konservierung der Druckplatte, wenn diese wieder verwendet werden soll

2 Im Fall eines Nachdrucks wird – soweit Veränderungen erforderlich sind – in der Regel auf die Datei zurückgegriffen. Auf der Grundlage der Datei werden Filme für neue Einzelseiten oder ganze Druckbogen erstellt. Die Filme der Einzels...

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