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BFH Urteil v. - V R 69/05

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1

Umsatzsteuerliche Beurteilung von Leistungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft

Leitsatz

Eine Leistung gegen Entgelt i. S. des § 1 UStG liegt auch vor, wenn ein Unternehmer für einen anderen tätig wird und hierfür einen Aufwendungsersatz erhält. Am notwendigen Zusammenhang zwischen erbrachter Leistung und erhaltenem Gegenwert fehlt es jedoch regelmäßig, wenn ein Gesellschafter aus Gründen, die im Gesellschaftsverhältnis begründet sind, die Verluste seiner Gesellschaft übernimmt, um ihr die weitere Tätigkeit zu ermöglichen, wenn also die Zahlung nur dazu dient, die Gesellschaft mit dem für ihre Tätigkeit notwendigen Kapital auszustatten. Für die Qualifizierung der Zahlungen der Gesellschafter als Entgelt ist die im Gesellschaftsvertrag enthaltene Würdigung als Gesellschafterbeitrag unerheblich. Ob eine GmbH nach handelsrechtlichen Bilanzierungsgrundsätzen einen Gesellschafterzuschuss erhalten hat oder nicht, ist umsatzsteuerrechtlich nicht entscheidend.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 1205 Nr. 6
HFR 2007 S. 683 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 31/2007 S. 15
UR 2007 S. 448 Nr. 12
DAAAC-43355

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