Gesetze: VgStG Sp Berlin § 1 Abs. 1, 3 Abs. 2 Nr. 1 i.d.F. des Gesetzes vom 31. Mai 2000GG Art. 3 Abs. 1GG Art. 12 Abs. 1GG Art. 105 Abs. 2aRichtlinie 77/388/EWG Art. 33 Abs. 1
Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Vergnügungssteuer auf Geldspielgeräte in Spielhallen in Berlin auf 600 DM ab 1 .Juli 2000; Anforderungen an Verfassungsmäßigkeit des Stückzahlmaßstabs bei der Besteuerung von Geldspielgeräten; Datenerhebung über die Einspielergebnisse der Spielautomaten
Leitsatz
Die mit Wirkung ab in Berlin erfolgte Erhöhung der Vergnügungsteuer für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen auf 600 DM ist verfassungsgemäß, sofern der Stückzahlmaßstab weiterhin beibehalten werden durfte. Das ist der Fall, wenn die Einspielergebnisse der einzelnen derartigen Geräte im Regelfall nicht mehr als 25 v.H. nach oben oder nach unten vom Durchschnitt der Einspielergebnisse dieser Automaten abweichen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2007 S. 1042 Nr. 19 DB 2007 S. 1067 Nr. 19 DStRE 2007 S. 908 Nr. 14 HFR 2007 S. 587 Nr. 6 KÖSDI 2007 S. 15535 Nr. 5 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2007 S. 1522 StB 2007 S. 202 Nr. 6 StBW 2007 S. 6 Nr. 10 StuB-Bilanzreport Nr. 10/2007 S. 401 YAAAC-43361