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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 2268/05

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 5 Satz 2, EStG § 12 Nr. 1

Abgrenzung zwischen Betriebsausgaben und Kosten der Lebensführung bei Fortbildungsreisen

Leitsatz

  1. Testatkarten über die Teilnahme an Vor- und Nachmittagsveranstaltungen ohne Differenzierung zwischen den einzelnen Veranstaltungen reichen bei Fortbildungstagungen als Nachweis für die fehlende private Mitveranlassung nicht aus.

  2. Werden einzelne Seminarveranstaltungen mehrfach angeboten, ist dies ein Indiz für zeitliche Freiräume zur privaten Nutzung.

Fundstelle(n):
AAAAC-43706

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