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FG München Urteil v. - 5 K 1308/06

Gesetze: EStG § 64 Abs. 2 S. 1

Kindergeld

Obhutsprinzip

Leitsatz

Kindergeldberechtigt ist nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG, wer das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, also ihm Fürsorge durch Erziehung, Beaufsichtigung und Pflege in einem auf längere Dauer gerichteten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis familienhafter Art gewährt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NAAAC-43732

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