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BFH Beschluss v. - IV B 147/05

Gesetze: EStG § 15a

Verlustausgleich nach § 15a EStG nur, wenn bedungene Einlage durch Zuführung eines Vermögenswerts tatsächlich geleistet ist; keine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei Rechtsanwendungs- oder Rechtsauslegungsfehler

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 1130 Nr. 6
StBp. 2010 S. 142 Nr. 5
IAAAC-43764

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