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BFH Urteil v. - V R 34/05

Gesetze: UStG § 4 Nr. 14

Legastheniebehandlungen und Leistungen, die mit der Fürsorge oder sozialen Sicherheit verbunden sind, sind von der Umsatzsteuer befreit

Leitsatz

Bei der Behandlung von Legasthenikern handelt es sich grundsätzlich nicht um eine Heilbehandlung i. S. des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der 6. EG-RL, denn die Legasthenie ist, auch wenn sie im Einzelfall mit einer Krankheit verbunden sein kann, grundsätzlich keine Krankheit im versicherungsrechtlichen Sinn. Eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG 1993 kommt deshalb nur dann in Betracht, wenn die Legastheniebehandlungen im Rahmen einer medizinischen Behandlung aufgrund ärztlicher Anordnung erfolgen. Wer Leistungen ausführt, die mit der Fürsorge oder der sozialen Sicherheit verbunden sind, kann sich unmittelbar auf Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der 6. EG-RL berufen, wenn eine entsprechende Steuerbefreiung im UStG fehlt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 1201 Nr. 6
HFR 2007 S. 782 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2007 S. 1596
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2007 S. 1596
NWB-Eilnachricht Nr. 31/2007 S. 16
UR 2007 S. 425 Nr. 11
GAAAC-43769

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