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BFH Urteil v. - V R 64/05

Gesetze: UStG § 4 Nr. 14

Steuerbefreiung von Umsätzen einer Heilpädagogin

Leitsatz

§ 4 Nr. 14 UStG 1993 setzt bei richtlinienkonformer Auslegung voraus, dass der Unternehmer eine Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin durch ärztliche oder arztähnliche Leistungen erbringt und dass er dafür die erforderliche Qualifikation besitzt. Die Leistungen von Heilpädagogen können sowohl Heilbehandlungen als auch "nichtmedizinische" Hilfen im Bereich der Lebensführung sein. Leistungen von Heilpädagogen sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG 1993 steuerfreie Heilbehandlungen, wenn sie direkt an der Krankheit und deren Ursachen ansetzen und nicht nur darauf abzielen, die Auswirkungen der Erkrankung auf die Lebensgestaltung aufzufangen oder abzumildern.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 1203 Nr. 6
HFR 2007 S. 780 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 21/2007 S. 1756
NWB-Eilnachricht Nr. 31/2007 S. 16
UR 2007 S. 428 Nr. 11
DAAAC-43770

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