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BFH Beschluss v. - VII B 134/05

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; AO § 30; FGO § 96 Abs. 2

Die Rechtsfrage, ob das Steuergeheimnis auch den Anzeigenerstatter schützt, ist nicht von grundsätzlicher Bedeutung; Rüge mangelnder Sachaufklärung; Verlust des Rügerechts durch rügelose Verhandlung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 1141 Nr. 6
RAAAC-43774

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