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BFH Beschluss v. - IX B 117/06

Gesetze: EigZulG § 9 Abs. 5; EStG § 32 Abs. 4; EStG § 32 Abs. 6

§ 9 Abs. 5 EigZulG in Verbindung mit § 32 Abs. 4 EStG ist nicht gleichheitswidrig

Leitsatz

§ 32 Abs. 6 i. V. mit Abs. 4 EStG und in der Folge § 9 Abs. 5 EigZulG verstoßen nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Es handelt sich um eine typisierende Erfassung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Eltern unter Berücksichtigung einer etwaigen eigenen Leistungsfähigkeit ihrer Kinder.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 1098 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 31/2007 S. 6
MAAAC-43780

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