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BSG Urteil v. - B 3 KR 12/06 R

Gesetze: BGB § 812; GKG § 14 Abs 1; GKG § 47 Abs 1 S 2; GKG § 52 Abs 1; GKG § 63 Abs 2; GKG § 63 Abs 3; SGB V F: § 69 S 2 ; SGB V F: § 275 Abs 1 Nr 1 ; SGB V F: § 276 Abs 2 S 1 Halbs 2

Leitsatz

1. Der Anspruch auf Herausgabe von Behandlungsunterlagen eines Krankenhauses an den MDK zur Prüfung der Richtigkeit der Abrechnung eines Behandlungsfalles steht nicht dem MDK, sondern der Krankenkasse zu. Der Anspruch unterliegt einer vierjährigen Verjährungsfrist.

2. Der Anspruch einer Krankenkasse gegen einen Krankenhausträger auf Erstattung einer zu Unrecht gezahlten Vergütung unterliegt auch nach dem einer vierjährigen Verjährung (Ergänzung zu = SozR 4-2500 § 69 Nr 1 sowie ).

3. Zum Streitwert der Klage einer Krankenkasse gegen einen Krankenhausträger auf Herausgabe von Behandlungsunterlagen an den MDK im Rahmen der Prüfung der sachlichen Richtigkeit der Kostenrechnung.

Fundstelle(n):
FAAAC-43992

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