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BGH Beschluss v. - IX ZB 94/06

Gesetze: InsO § 4; InsO § 4a; ZPO § 114; BerHG § 1

Leitsatz

Beabsichtigt der mittellose Schuldner, einen Insolvenzantrag nebst Verfahrenskostenstundung und Restschuldbefreiung zu stellen, kann ihm zur Vorbereitung dieses Antrags kein Rechtsanwalt beigeordnet werden; in Betracht kommt die Gewährung von Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz.

Fundstelle(n):
NJW-RR 2007 S. 1347 Nr. 19
WM 2007 S. 1035 Nr. 22
IAAAC-44013

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