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FG Köln Urteil v. - 13 K 5284/04

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Körperschaften:

Verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz

1) Zu den Voraussetzungen, unter denen eine Mietzahlung einer Kapitalgesellschaft an eine ihrem Gesellschafter nahe stehende Person als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist.

2) Bei der Höhe einer vGA aufgrund unangemessen hoher Mietzahlung ist die auf diesen Teil entfallende Umsatzsteuer nicht mit in die vGA einzubeziehen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
VAAAC-44266

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