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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 115/06

Gesetze: AO § 226

Erlöschen des Anspruchs auf Zahlung von Ausfuhrerstattung durch Aufrechnung

Leitsatz

Jede Aufrechnung durch die Behörde hat zur unabdingbaren Voraussetzung, dass die Gegenforderung materiell-rechtlichen auch tatsächlich besteht, was im Falle der Anfechtung des der Gegenforderung zugrunde liegenden Verwaltungsaktes erst feststeht, wenn das Anfechtungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
QAAAC-44298

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