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Veräußerung eines Mitunternehmeranteils und Anwendung der §§ 16 Abs. 4, 34 Abs. 3 EStG
• Veräußerung des ganzen Mitunternehmeranteils an der Obergesellschaft
Nach einer zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder abgestimmten Auffassung ist die Veräußerung des ganzen Anteils an einer Mitunternehmerschaft, zu deren Betriebsvermögen die Beteiligung an einer anderen Mitunternehmerschaft gehört (sog. doppelstöckige Personengesellschaft), als einheitlicher Veräußerungsvorgang zu behandeln, für den insgesamt, soweit die Voraussetzungen im Übrigen erfüllt sind, § 16 Abs. 4 und § 34 Abs. 3 EStG Anwendung findet.
Schaubild zu einem beispielhaften Grundsachverhalt
– Besonderheit bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns
Handelsbilanziell stellt die Beteiligung an einer Personengesellschaft einen eigenständigen Vermögensgegenstand dar, für den die allgemeinen handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätze gelten (§ 253 Abs. 2 HGB).
Der Anteil an einer Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) stellt ertr agsteuerlich kein bilanzierungsfähiges Wirtschaftsgut dar (, BStBl 1991, II S. 691). Der handelsrechtliche Ansatz der Beteiligung an der Personengesellschaft ist für Zwecke der Steuerbilanz ohne Bedeutung. I...